Tempo 30 in der Kernstadt - Antrag an den Bauausschuss
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Geschrieben von: Stefan Schwan   

Antrag: In der gesamten Kernstadt (d.h. innerhalb des Walls bzw. des Innenstadtrings, nicht jedoch auf dem Ring selber) wird durchgängig eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Diese wird durch Zone-30 Schilder an den den Wall in die Kernstadt verlassenden Einfahrtsstraßen signalisiert. Ausgenommen von der Tempo-30-Zone sind lediglich die bereits jetzt als Fußgängerzone ausgewiesenen Bereiche innerhalb der Kernstadt.

 

Begründung: Die Paderborner Kernstadt ist stark vom Fußgängerverkehr geprägt. Der Fußverkehr ist deutlich die dominierende Fortbewegungsform innerhalb des Walls. Dieser Tatsache ist durch eine besondere Berücksichtigung der Belange von Fußgängern in der Kernstadt Rechnung zu tragen. In der Kernstadt finden sich neben dem Einkaufsfußverkehr mit mehreren Seniorenheimen, Kindergärten, Kranken-häusern und den unmittelbar an die Kernstadt angrenzenden Schulen weitere besonders sensible, von besonders schützenswerten Fußgängergruppen stark frequentierte Bereiche. Die Einführung ei-ner Tempo-30-Zone in der Kernstadt dient neben der generellen Verbesserung der Verkehrssicherheit insbesondere dem Schutz dieser Fußgängergruppen. Laut einer Studie der Universität Duisburg-Essen können die Unfallzahlen in Ortschaften durch Tempo  30 um etwa 40 Prozent gesenkt und der Verkehrsfluss deutlich verbessert werden (die Presse berichtete).

Im Jahr 2010 legte der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtent-wicklung ein Gesamtkonzept zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit in Deutschland vor.  Eine der zentralen Empfehlungen an die Bundesregierung ist, „Tempo 30 als innerstädtische Regelge-schwindigkeit anzustreben und gemeinsam mit den Ländern, Städten und Gemeinden umzusetzen. [...] Es muss streckenbezogen begründet werden, warum schneller gefahren werden darf – und nicht, wie heute die Regel, warum langsamer gefahren werden muss.“ Das Gutachten kommt zu dem Schluss: „Eine höhere Sicherheit von Fußgängern bei der Straßenüberquerung kann vor allem auch durch eine Minderung der gefahrenen Kfz-Geschwindigkeiten erreicht werden.“

In weiten Teilen der Paderborner Kernstadt erlaubt der vorherrschende Straßenquerschnitt theoretisch  schon heute nur Geschwindigkeiten deutlich unter 50 km/h, häufig sogar unter 30 km/h. In der Praxis nutzen Autofahrer die ihnen gelassenen Spielräume jedoch immer wieder aus, fahren auch in engen Gassen schneller und gefährden so insbesondere Fußgänger. Vereinzelt wird in der Kernstadt diesem Verhalten durch die Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen (wie z.B. auf der Mühlenstr.) Rechnung getragen. Eine Vielzahl von engeren Straßen ist jedoch nach wie vor von einer Geschwin-digkeitsbegrenzung auf 30 km/h ausgenommen. Zudem führt an einigen Stellen die häufige Änderung der angewiesenen Geschwindigkeit eher noch zur Verunsicherung der Autofahrer. So sind auf einem Streckenabschnitt von nicht einmal 500 Metern auf der Mühlenstraße Tempo 30, dann die innerorts üblichen 50 km/h und schließlich in der Spielstraße nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Die Anordnung einer einheitlichen Tempo-30-Zone kommt somit in Teilbereichen einer Deregulierung und Vereinfa-chung für alle Verkehrsteilnehmer gleich und fördert den Verkehrsfluss.

Negative Auswirkungen sind weder in Bezug auf die generelle Erreichbarkeit der ansässigen Einzel-händler noch in Bezug auf die Schnelligkeit der Erreichbarkeit der Paderborner Innenstadt zu erwar-ten. Die Zeiteinbußen für den Autoverkehr bewegen sich nach Aussagen der o.g. Gutachter der Uni Duisburg Essen (und zudem einfach nachrechenbar) im Bereich weniger Sekunden – sofern sie über-haupt nachweisbar sind.

 

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